KontaktbereichKontaktbereich Kontaktbereich
So erreichen Sie uns:
Privatkunden-Hotline (Mo - Fr 8:00 - 17:00 Uhr)
+49 9602 936-0
Firmenkunden-Hotline (Mo - Fr 8:00 - 17:00 Uhr)
+49 9602 936-8600
Unsere BLZ & BIC
BLZ75351960
BICBYLADEM1ESB

Erklärung zur Barriere-Freiheit in Leichter Sprache


Diese Erklärung gilt für die Internet-Seite der Vereinigte Sparkassen Eschenbach Neustadt Vohenstrauß.

Auf der Internet-Seite gibt es Informationen und Dienst-Leistungen.

Die Vereinigte Sparkassen Eschenbach Neustadt Vohenstrauß möchte, dass alle Menschen sie gut nutzen können.

Sie möchten den Text in Gebärden-Sprache erklärt haben?

Informationen in Gebärden-Sprache

Sie möchten weitere Inhalte in Leichter Sprache?

Beschreibungen der Dienst-Leistungen Ihrer Sparkasse

Anleitungen in Leichter Sprache

Gesetze für mehr Barriere-Freiheit


Es gibt zwei Gesetze für mehr Barriere-Freiheit.

Die Gesetze heißen:

Landes-Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz

Die Abkürzung ist L-BGG.

Barriere-Freiheits-Stärkungs-Gesetz

Die Abkürzung ist BFSG.

Die Vereinigte Sparkassen Eschenbach Neustadt Vohenstrauß muss besonders auf Barriere-Freiheit achten, weil:

  • Die Vereinigte Sparkassen Eschenbach Neustadt Vohenstrauß ist eine öffentliche Stelle.

    Öffentliche Stellen müssen für alle Menschen zugänglich sein.

    Das heißt: Öffentliche Stellen müssen leicht erreichbar sein.

    Deshalb gilt das L-BGG.
     
  • Die Vereinigte Sparkassen Eschenbach Neustadt Vohenstrauß bietet auch Bank-Dienst-Leistungen an.

    Dafür gilt das BFSG.

 

Das heißt: Die Vereinigte Sparkassen Eschenbach Neustadt Vohenstrauß muss beide Gesetze beachten.

So können alle Menschen die Angebote nutzen.

Wie die Vereinigte Sparkassen Eschenbach Neustadt Vohenstrauß Barriere-Freiheit sicherstellt


Es gibt Gesetze zur Barriere-Freiheit.

An diese Gesetze muss sich die Vereinigte Sparkassen Eschenbach Neustadt Vohenstrauß halten.

Die Regeln stehen in einem eigenen Dokument.

Das Dokument ist die Norm DIN EN 310 549.

Es gibt 4 Grund-Regeln:

Wahrnehmbar

Die Informationen sollen gut zu sehen sein.

Sie sollen auch gut zu hören sein.

Das gilt für Texte, Bilder und Töne.

Bedienbar

Die Internet-Seite oder App muss einfach zu bedienen sein.

Sie soll auch ohne Maus oder Touch-Screen funktionieren.

Zum Beispiel nur mit der Tastatur.

Verständlich

Alle Informationen sollen leicht zu verstehen sein.

Texte sollen einfach geschrieben sein.

Wichtige Begriffe werden erklärt.

Robust

Die Internet-Seite oder App muss auf allen Geräten funktionieren.

Manche Menschen benutzen Hilfs-Mittel.

Sie sollen die Internet-Seite oder App gut nutzen können.

Teil­weise barriere­frei


Die Vereinigte Sparkassen Eschenbach Neustadt Vohenstrauß hat die Internet-Seite getestet.

Die Internet-Seite ist teilweise barrierefrei.

Eine Barriere ist zum Beispiel:

Einige Link-Texte sind schwer zu verstehen.

Barriere melden und Kontakt


Haben Sie Probleme beim Lesen der Internet-Seite?

Oder können Sie die Internet-Seite nicht gut bedienen?

Dann können Sie das Problem melden.

Kontakt-Formular Barriere melden

Durchsetzungs-Verfahren


Auf einer Internet-Seite ist eine Barriere.

Darum ist diese Internet-Seite schwer zu benutzen.

Das können Sie melden.

Die Barriere wird nicht entfernt?

Dann hilft das Durchsetzungs-Verfahren.

Das Durchsetzungs-Verfahren hat eine Durchsetzungs-Stelle.

Die Durchsetzungs-Stelle behebt dann die Barriere.

 

So geht's:

1. Problem melden:

Sie sagen, was nicht funktioniert.

 

2. Antwort bekommen:

Leute haben die Seite gemacht.

Diese Leute sollen Ihnen helfen.

 

3. Sie bekommen keine Hilfe:

Dann können Sie andere Leute fragen.

Zum Beispiel die Durchsetzungs-Stelle.

 

Alle Menschen sollen die Internet-Seiten nutzen können.

Ohne Probleme.

Das ist das Ziel.

Hilfs-Stellen für die Internet-Seite und Apps der Vereinigte Sparkassen Eschenbach Neustadt Vohenstrauß

L-BGG: Schlichtungs-Stelle

Beauftragte(r) der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen - Schlichtungsstelle nach § 16 BGG

BFSG: Markt-Überwachung-Behörde

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 15.05.2025 erstellt und zuletzt am 15.05.2025 aktualisiert.

i